Allgemeine
Vertrags-
bedingungen

Allgemeine Vertrags­bedingungen für die Reservierung eines Evetta Produktions­platzes bei der Evetta GmbH („Reservierungs­bedingungen“)
§1 Geltungsbereich

(1) Diese Reservierungsbedingungen gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge über die Reservierung eines Evetta-Produktionsplatzes zwischen der 

Evetta GmbH
Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen Deutschland
Geschäftsführer: Martin Henne
Amtsgericht Darmstadt, HRB 104358
E-mail: Evetta@electricbrands.de

und dem Kunden, unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Die Evetta GmbH wird nachfolgend als „Hersteller“ bezeichnet. Sofern in diesen Reservierungsbedingungen von mit dem Hersteller „verbundenen Unternehmen“ die Rede ist, handelt es sich um verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG.

(2) Alle zwischen dem Hersteller und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Reservierungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Reservierungsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Fassung, unserer schriftlichen Eingangsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden finden auf die Reservierung keine Anwendung, es sei denn, wir haben deren Anwendbarkeit schriftlich zugestimmt.

§2 Gegenstand der Reservierung

(1) Unter den in diesen Reservierungsbedingungen genannten Voraussetzungen und nach Zahlung der Reservierungsgebühr teilt der Hersteller dem Kunden einen Produktionsplatz in Form einer Fertigungsnummer zu. Diese Fertigungsnummer gibt an, an wievielter Stelle nach Start der Serienproduktion der Evetta die von dem Kunden dann gemäß § 6 (2) bestellte Evetta spätestens vom oder für den Hersteller produziert wird. Der Hersteller behält sich vor, dem Kunden nach Eingang der Bestellung mit der Bestätigung der Bestellung nach § 6 (2) eine niedrigere Fertigungsnummer, also einen früheren Produktionsplatz, zuzuteilen. 

(2) Die Reservierung bleibt bis zum Abschluss eines Kaufvertrages über die Evetta nach § 6, spätestens aber bis zum Ablauf von vier Wochen nach der Mitteilung des Herstellers mit der endgültigen Darstellung des reservierten Fahrzeugs einschließlich der endgültigen Leistungsdaten, des endgültigen Designs und Ausstattungsdetails gemäß § 6 (2) an den Kunden per E-Mail („Reservierungsfrist“) gültig. Nach Ablauf der Reservierungsfrist verfällt die Reservierung. 

(3) Die Reservierung stellt ausdrücklich nicht den Abschluss eines Kaufvertrages dar und verpflichtet den Kunden auch nicht zum Abschluss eines solchen. Voraussetzung für eine Produktion eines Fahrzeugs für den Kunden an dem Produktionsplatz ist, dass der Kunde einen Kaufvertrag gemäß § 6 schließt, was voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 möglich sein wird. 

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass die Evetta zum Zeitpunkt der Reservierung noch nicht in Serie produziert wird.

(5) Die Reservierung eines Produktionsplatzes erfolgt ausschließlich für die vom Kunden im Rahmen der Reservierung angegebene Person und ist nicht übertragbar. Die Reservierung kann insbesondere nicht an Dritte veräußert werden.

§3 Reservierungsvorgang / Vertragsschluss

(1) Eine kostenlose Registrierung des Kunden auf der Plattform www.evetta.com/preorder („Plattform“) ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Reservierung. Der Kunde verpflichtet sich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. 

(2) Macht der Kunde im Rahmen der Anmeldung auf der Plattform falsche oder unvollständige Angaben behält der Hersteller sich das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Eine etwa bereits gezahlte Reservierungsgebühr zahlt der Hersteller in diesem Fall gemäß § 5 (3) zurück.

(3) Eine Reservierung ist ausschließlich zulässig für voll geschäftsfähige Personen. Der Hersteller behält sich vor, Kunden von der Registrierung ohne Angabe von Gründen auszuschließen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegenüber dem Hersteller entstehen.

(4) Für die Reservierung wählt der Kunde aus den verfügbaren Modellen und Ausstattungsvarianten der Evetta das vom Kunden gewünschte Modell aus. Über den Button „Jetzt kostenpflichtig Reservieren“ gibt der Kunde ein Angebot gerichtet auf die Reservierung des Produktionsplatzes ab und hinterlegt damit beim Hersteller das vom Kunden gewünschte Modell mit der gewünschten Ausstattungsvariante für eine Evetta, an die der Kunde bei einer etwaigen späteren Bestellung nach § 6 (2) zwar nicht gebunden ist, die aber als Grundlage für die Berechnung der Reservierungsgebühr dient. 

(5) Nach Eingang des Angebots nach § 3 (4) beim Hersteller, erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine rechtsverbindliche Annahme der Reservierung durch den Hersteller dar. Die Annahme des Angebots erfolgt durch den Versand einer Rechnung über die Reservierungsgebühr mit Bestätigung des Zahlungseingangs per E-Mail an den Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Reservierungsgebühr beim Hersteller. 

(6) Ungeachtet der vorstehenden Regelungen zur Registrierung auf der Plattform kann eine Reservierung auch im Rahmen von vor-Ort-Veranstaltungen des Herstellers oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen außerhalb der Plattform über die Abgabe eines schriftlichen Angebots erfolgen. Die vorstehenden Regelungen gelten in diesem Fall entsprechend.  

§4 Reservierungsgebühr

(1) Für die Reservierung zahlt der Kunde an den Hersteller eine Reservierungsgebühr in Höhe von 10% des bei der Auswahl des vom Kunden gewünschten Modells mit der vom Kunden gewünschten Ausstattungsvariante gemäß § 3 (4) ausgewiesenen Netto-Fahrzeugpreises. Für Sondereditionen kann die Reservierungsgebühr eine hiervon abweichende Höhe haben.

(2) Die Reservierungsgebühr wird mit Abgabe des auf die Reservierung gerichteten Angebots (vgl. § 3 (4)) fällig. Sie ist mit einem der auf der Plattform ausgewiesenen Zahlungsmittel zu begleichen; erfolgt die Reservierung gemäß § 3 (6) im Rahmen einer vor-Ort-Veranstaltung des Herstellers oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen, ist die Reservierungsgebühr unverzüglich nach Erhalt der Bestellbestätigung auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Die Reservierungsgebühr ist in Euro (EUR) zu zahlen.

(3) Für den Fall, dass der Kunde innerhalb der Reservierungsfrist ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages (vgl. § 6 (2)) abgibt und der Hersteller oder ein mit dem Hersteller verbundenes Unternehmen dieses annimmt, wird die tatsächlich gezahlte Reservierungsgebühr in voller Höhe auf den Kaufpreis unter dem Kaufvertrag verrechnet. 

(4) Für den Fall, dass die Reservierungsfrist verfällt, ohne dass der Kunde innerhalb der Reservierungsfrist ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages (vgl. § 6 (2)) abgegeben hat, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr.

(5) Für den Fall, dass der Kunde innerhalb der Reservierungsfrist ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages (vgl. § 6 (2)) abgegeben hat und der Hersteller dieses aus einem Grund ablehnt, den der Kunde nicht zu vertreten hat, wird der Hersteller dem Kunden die Reservierungsgebühr nach den in § 5 (4) niedergelegten Grundsätzen erstatten, allerdings ohne den Abzug der Bearbeitungsgebühr.

§5 Stornierung

(1) Der Kunde hat ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Herstellers mit der endgültigen Darstellung des reservierten Fahrzeugs einschließlich der endgültigen Leistungsdaten, des endgültigen Designs und Ausstattungsdetails gemäß § 6 (2) bis zum Ende der Reservierungsfrist das Recht, die Reservierung durch Mitteilung an den Hersteller in Textform zu stornieren und damit den Reservierungsvertrag zu kündigen.

(2) Eine Stornierung, die beim Hersteller vor dem Zeitpunkt der Mitteilung des Herstellers mit der endgültigen Darstellung des reservierten Fahrzeugs einschließlich der endgültigen Leistungsdaten, des endgültigen Designs und Ausstattungsdetails gemäß § 6 (2) eingeht, ist unwirksam. 

(3) Sollte der Hersteller nicht bis spätestens zum Ablauf von 12 Monaten ab Eingang der Reservierungsgebühr eine Mitteilung des Herstellers mit der endgültigen Darstellung des reservierten Fahrzeugs einschließlich der endgültigen Leistungsdaten, des endgültigen Designs und Ausstattungsdetails an den Kunden versandt haben, hat der Kunde das Recht, die Reservierung zu stornieren.

(4) Im Falle einer Stornierung nach § 5 (1) zahlt der Hersteller dem Kunden die Reservierungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr wie folgt zurück:

a) Für den beim Hersteller mit der Verwaltung der Reservierung und der Abwicklung der Stornierung zahlt der Kunde dem Hersteller eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 150,00 zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Die Bezahlung erfolgt durch Verrechnung mit dem Rückzahlungsanspruch des Kunden, so dass die an den Kunden zurückzuerstattende Reservierungsgebühr entsprechend gekürzt wird.

b) Die Rückzahlung erfolgt in EUR.

c) Die Rückerstattung der Reservierungsgebühr erfolgt auf das vom Kunden genutzte Zahlungsmittel, es sei denn, der Kunde teilt dem Hersteller mit der Stornierung ein anderes Zahlungsmittel mit. Etwaige durch die Zahlung auf das abweichende Zahlungsmittel entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

d) Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Stornierung beim Hersteller.

§6 Abschluss eines Kaufvertrags

(1) Voraussichtlich bis Mitte 2023 wird der Hersteller oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen auf der Plattform den endgültigen Link zur Fahrzeugbestellung für Kunden zugänglich machen 

(2) Zur Durchführung der endgültigen Fahrzeugbestellung erhält der Kunde unverzüglich nach Zugänglichmachung der Plattform einen Link zur Darstellung des reservierten Fahrzeugs einschließlich der endgültigen Leistungsdaten, des endgültigen Designs und Ausstattungsdetails auf die bei der Registrierung nach § 3 (1) angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Dieser Link bleibt bis zum Ablauf der Reservierungsfrist gültig und verfällt danach. Über den der Link kann der Kunde für die reservierte Evetta ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abgeben. Ein Kaufvertrag kommt zu den dann auf der Plattform zur Verfügung gestellten Bedingungen zustande, wenn der Hersteller oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen das Angebot des Kunden annimmt.

(3) Der Hersteller oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist nicht verpflichtet, ein vom Kunden abgegebenes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages anzunehmen. In diesem Fall gilt § 4 (5).

§7 Haftung

(1) Der Hersteller haftet für und im Zusammenhang mit der Reservierung nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht eine Verletzung von Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung des Händlers auf den bei Abschluss dieser Reservierungsbedingungen vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.

(2) Die Haftungsbeschränkung aus § 7 (1) findet keine Anwendung, (i) soweit die Haftung nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, insbesondere nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, (ii) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (iii) im Falle von durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Gesundheit, Leib und Leben, (iv) bei Arglist, sowie (v) im Falle der Nichteinhaltung einer vereinbarten Garantie.

(3) Sämtliche in diesem § 7 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten von verbundenen Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführen, Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Unterlieferanten, Unterauftragnehmern und anderweitigen Hilfspersonen des Herstellers.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen des Herstellers gehen dem Kunden mit Zugang der entsprechenden E-Mail im seitens des Kunden im Rahmen der Reservierung auf der Plattform mitgeteilten E-Mail-Postfach zu.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Reservierungsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung der Formklausel selbst.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Reservierungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen dieser Reservierungsbedingungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Auf diese Reservierungsbedingungen und die zwischen dem Hersteller und dem Kunden im Zusammenhang mit der Reservierung entstehende Geschäftsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss aller internationalen und supernationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG), Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(5) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Reservierung, aus oder aufgrund dieser Reservierungsbedingungen und/oder im Hinblick auf die Gültigkeit dieser Reservierungsbedingungen ergeben, Itzehoe, Deutschland.

§9 Widerruf

(1) Verbrauchern, also natürlichen Personen, bei denen der Zweck der Reservierung nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht mit Blick auf die Reservierung ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu; Informationen hierzu sind in §§ 9 (2) und 9 (3) enthalten.

(2) Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Evetta GmbH,Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen, Deutschland, E-Mail: evetta@electricbrands.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An Evetta GmbH
Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen, Deutschland, E-mail: evetta@electricbrands.de 
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen

§10 Verbraucherstreitbeilegung

Der Hersteller nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.